Verwaltungsmitarbeiter - Eintritt in den Ruhestand
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Beamte scheiden aus Altersgründen oder sonstigen Gründen aus dem aktiven Arbeitsleben aus. Sie befinden sich nach dem Ende der Lebensarbeitszeit im Ruhestand.
Beamte scheiden aus Altersgründen oder sonstigen Gründen aus dem aktiven Arbeitsleben aus. Sie befinden sich nach dem Ende der Lebensarbeitszeit im Ruhestand.