Hitlergruß-Vorwurf: Verfahren gegen Lehrer eingestellt
Main-Echo Pressespiegel

Hitlergruß-Vorwurf: Verfahren gegen Lehrer eingestellt

Recht: Fall an Mittelschule in Schöllkrippen - Laut Staatsanwaltschaft Aschaffenburg »kein Straftatbestand«
Schöllkrippen  Die Staats­an­walt­schaft Aschaf­fen­burg hat die Er­mitt­lun­gen ge­gen den Leh­rer ab­ge­sch­los­sen, der an der Mit­tel­schu­le Sc­höllkrip­pen wäh­rend des Un­ter­richts den Hit­ler­gruß ge­zeigt ha­ben soll; das be­tref­fen­de Ver­fah­ren ist ein­ge­s­tellt wor­den: Das hat die Staats­an­walt­schaft jetzt auf Nach­fra­ge mit­ge­teilt.

Weiter heißt es: »Das angezeigte Verhalten erfüllte nämlich keinen Straftatbestand, insbesondere nicht den des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen« (§ 86a Strafgesetzbuch). Diese Vorschrift stelle »das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wie etwa das Zeigen des Hitlergrußes nur dann unter Strafe, wenn es (neben einer anderen, hier nicht in Betracht kommenden Variante) öffentlich oder in einer Versammlung erfolgt«.

Diese Voraussetzungen seien jedoch unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung im konkreten Fall nicht gegeben. Eine Schulklasse im Klassenzimmer werde nicht als Öffentlichkeit angesehen, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Hintergrund: Ende Juni war der Fall aus Schöllkrippen bekannt geworden. Gegen den Lehrer liefen »personalrechtliche und polizeiliche Untersuchungen, die ein mögliches (gegebenenfalls auch strafrechtlich relevantes) Fehlverhalten im Unterricht zum Gegenstand haben«, so die Regierung von Unterfranken damals gegenüber unserem Medienhaus. Darunter falle auch der Vorwurf, den Hitlergruß gezeigt zu haben. Der Lehrer sei nicht mehr in der betroffenen Klasse tätig - er unterliege »schulaufsichtlich der besonderen Beobachtung«, hieß es im Juni seitens der Regierung. Im September teilte die Regierung mit, der Lehrer sei für das neue Schuljahr »an eine andere Schule abgeordnet« worden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen mache man keine weiteren Angaben.

Wegen des Hitlergruß-Vorwurfs habe es einen Elternabend der entsprechenden Klasse gegeben, sagte damals Eva Schaab aus Sommerkahl, Elternbeirats-Vorsitzende der Schule, unserer Redaktion. Die Berichte ihrer Kinder, wonach der Lehrer in der Klasse mehrfach den Gruß gezeigt habe, hätten dabei mehrere Eltern wiedergegeben. Das, so Schaab, sei ihr im Nachhinein berichtet worden; beim Elternabend sei sie selbst nicht dabei gewesen.

Laut Strafgesetzbuch (Paragraf 86a, Absatz 1 und 2 StGB) ist die Verwendung des Hitlergrußes eine Straftat. Sie wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Daneben macht sich der Zeiger des Hitlergrußes wegen Volksverhetzung strafbar (Paragraf 130 StGB, Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren).

Wenn der Hitlergruß in einem nicht nationalsozialistischen Kontext gezeigt wird und einem nicht glorifizierenden Zweck dient, ist das nicht strafbar. So können Tatbestände durch Kunstfreiheit, Forschung und Lehre eingeschränkt werden.

04.12.2023
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