Wiesen: Regelungen zu Photovoltaik
WIESEN Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung zur erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage hat sich der Gemeinderat Wiesen in seiner jüngsten Sitzung vorgenommen. 1,6 Hektar groß ist die, bis jetzt als Acker genutzte Fläche, die rund 350 Meter nördlich von der Ortsbebauung liegt.
Zu den Trägern öffentlicher Belange zählen unter anderem der Immissionsschutz, das Wasserwirtschaftsamt und der Brandschutz. Einwände gab es keine. Einzelne Behörden brachten Hinweise ein. Der Gemeinderat beschloss, die erforderlichen Regelungen zu ergänzen. Dabei geht es um die Festsetzung einer Rückbauverpflichtung. Zum anderen muss Wiesen einen Antrag auf Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutzkonzept »Naturpark Spessart« stellen.
Um die Sicherheit im Brandfall zu gewährleisten, müssen bestimmte Mindestzufahrtsbreiten und Wendekreisdurchmesser eingehalten werden. Zudem müssen die Zufahrtswege für eine zehn Tonnen Achslast ausgelegt sein. Hinzu kommt eine Untersuchung des Oberbodens zu Dokumentationszwecken, und die zu bauende Trafostation darf nicht höher sein als 3,50 Meter und nicht breiter als 2,75 Meter. Die Mahd des Unterwuchses als Grünland wird durch Schafbeweidung erfolgen. ahe
ahe