Wiesen: Regelungen zu Photovoltaik
Main-Echo Pressespiegel

Wiesen: Regelungen zu Photovoltaik

WIESEN  Die Stel­lung­nah­men der Trä­ger öf­f­ent­li­cher Be­lan­ge aus der früh­zei­ti­gen Be­tei­li­gung zur er­for­der­li­chen Än­de­rung des Flächen­nut­zungs­plans für ei­ne Frei­flächen-Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge hat sich der Ge­mein­de­rat Wie­sen in sei­ner jüngs­ten Sit­zung vor­ge­nom­men. 1,6 Hektar groß ist die, bis jetzt als Acker genutzte Fläche, die rund 350 Meter nördlich von der Ortsbebauung liegt.
Zu den Trägern öffentlicher Belange zählen unter anderem der Immissionsschutz, das Wasserwirtschaftsamt und der Brandschutz. Einwände gab es keine. Einzelne Behörden brachten Hinweise ein. Der Gemeinderat beschloss, die erforderlichen Regelungen zu ergänzen. Dabei geht es um die Festsetzung einer Rückbauverpflichtung. Zum anderen muss Wiesen einen Antrag auf Herausnahme der Fläche aus dem Landschaftsschutzkonzept »Naturpark Spessart« stellen.
Um die Sicherheit im Brandfall zu gewährleisten, müssen bestimmte Mindestzufahrtsbreiten und Wendekreisdurchmesser eingehalten werden. Zudem müssen die Zufahrtswege für eine zehn Tonnen Achslast ausgelegt sein. Hinzu kommt eine Untersuchung des Oberbodens zu Dokumentationszwecken, und die zu bauende Trafostation darf nicht höher sein als 3,50 Meter und nicht breiter als 2,75 Meter. Die Mahd des Unterwuchses als Grünland wird durch Schafbeweidung erfolgen. ahe
11.07.2023
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