Änderung des Bebauungsplans „Wilhelminenstraße - Teilaufhebung“ der Gemeinde Sommerkahl
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und der Billigung des Planentwurfes sowie des Beschlusses über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB;
Der Gemeinderat Sommerkahl hat in seiner Sitzung vom 25.11.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Wilhelminenstraße - Teilaufhebung“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Wilhelminenstraße - Teilaufhebung“ wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Der Planentwurf i. d. F. vom 22.02.2023, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung wurde in der öffentlichen Sitzung vom 27.03.2023 gebilligt.
Details zum gebilligten Entwurf:
- Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 5935 und 5936 der Gemarkung Sommerkahl.
- Die vorgenannten Flächen werden im Rahmen der Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Wilhelminenstraße“ dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zugeordnet. Die bestehende Biotopkartierung bleibt unberührt.
Weiterhin wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die parallele, frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgt durch das beauftragte Bauatelier Richter und Schäffner aus Aschaffenburg.
Die Öffentlichkeit kann den Planentwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Wilhelminenstraße - Teilaufhebung“ Gemeinde Sommerkahl i. d. F. vom 22.02.2023 nebst Begründung in der Zeit von Donnerstag den 11.05.2023 bis einschließlich Montag, den 12.06.2023 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, Ebene 4, Foyer Bauamt (Altbau) während der allgemeinen Dienststunden einsehen, und sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren.
Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Ergänzend hierzu besteht die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe von Stellungnahmen an die E-Mail-Adresse des Bauamtes der VG Schöllkrippen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Eingang des Verwaltungsgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen barrierefrei ist. Das Foyer des Bauamtes ist über einen Aufzug erreichbar.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen, sind ergänzend über das „zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern“ einsehbar.
Datenschutz: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens behandelt die Gemeinde Sommerkahl personenbezogene Daten vertraulich und verarbeitet diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Nähere Informationen zu den Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO können Sie dem mit ausliegenden Dokument „Datenschutzhinweise – Beteiligungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung“ entnehmen.
Sommerkahl, den 04.05.2023
gez. Albin Schäfer
1. Bürgermeister
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