Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan „Wilhelminenstraße - Teilaufhebung“ der Gemeinde Sommerkahl
Bekanntmachung über die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3, 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat Sommerkahl hat in der öffentlichen Sitzung vom 26.07.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Wilhelminenstraße – Teilaufhebung“ gebilligt.
Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Der Planentwurf zum Bebauungsplan „Wilhelminenstraße - Teilaufhebung“ i. d. F. vom 28.08.2024, bestehend aus Planzeichnung nebst Begründung, ist in der Zeit vom
Montag, 23.09.2024 bis einschließlich Mittwoch, 23.10.2024
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Sommerkahl einzusehen und über das „zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern“ abrufbar.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, Ebene 4, Foyer Bauamt (Altbau) während der allgemeinen Dienststunden einzusehen. Hinweis: Der Eingang des Verwaltungsgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen ist barrierefrei. Das Foyer des Bauamtes ist über einen Aufzug erreichbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Bauamt abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Teilaufhebung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Zum Bebauungsplan „Wilhelminenstraße - Teilaufhebung“ sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und werden mitveröffentlicht:
- Umweltbericht nach § 2a BauGB mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern.
- Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Untere Naturschutzbehörde (Schreiben vom 13.06.2023 und 19.06.2023)
- Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg (Schreiben vom 09.06.2023)
- Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kahlstadt (Schreiben vom 10.05.2023)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der baulichen Entwicklung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft und in der Begründung zum Bebauungsplan sowie dem Umweltbericht erläutert.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- Es werden in der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Naherholungsqualität und zu Aspekten des Immissionsschutzes.
- Hinweise in der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
- Es werden in der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen getroffen zur Nutzung als privater und öffentlicher Grünfläche. Eine Änderung des Umweltzustandes ist nicht gegeben.
- Hinweise in der Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Untere Naturschutzbehörde.
- Hinweise in der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kahlstadt.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
- Hinweise in der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg,
- Hinweise in der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
- Hinweise in der Stellungnahme des Landratsamtes Aschaffenburg, Untere Naturschutzbehörde.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
- Es werden in der Begründung zum Bebauungsplan Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Boden- oder Baudenkmälern,
- Hinweise in der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine umweltbezogenen Stellungnahmen abgegeben.
Datenschutz:
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens behandelt die Gemeinde Sommerkahl und die Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen personenbezogene Daten vertraulich und verarbeitet diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Nähere Informationen zu den Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO können Sie dem mit ausliegenden Dokument „Datenschutzhinweise – Beteiligungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung“ entnehmen.
Sommerkahl, 16.09.2024
gez.
Albin Schäfer
1. Bürgermeister
Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan "Wilhelminenstraße" Teilaufhebung_Begründung
Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan "Wilhelminenstraße"_Plan
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