Artikel vom 21.02.2024
Sauberhalten von Straßen und Gehwegen
Freischneiden des Lichtraumprofils
Die schönste Jahreszeit beginnt. Es grünt und blüht in allen Ecken. Doch gibt es auch Flächen und Plätze, wo man diesen Pflanzenwuchs gar nicht gerne sieht. Hier sind in erster Linie die Gehsteige und gepflasterten Gehwege gemeint. Diese sind vom jeweiligen Eigentümer der angrenzenden Grundstücke sauber zu halten.
Ebenso sollte im Ortsbereich ein Augenmerk auf die in den Verkehrsraum wachsenden Sträucher und Bäume gerichtet werden. Diese sind so weit zurück zu schneiden, dass insbesondere Fußgänger und die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder behindert werden.
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