VG Schöllkrippen (Druckversion)

Veräußerung und Versteigerung

Die öffentliche Verwaltung kann unter Berücksichtigung haushaltsrechtlicher Bestimmungen nicht mehr benötigte Objekte, z. B. Immobilien oder Büromöbel veräußern.

http://www.gemeinde-sommerkahl.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/lebenslagen