Breitbandausbau: VG Schöllkrippen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Sommerkahl
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Ortsansicht
Kirche
Frühling
Kriegerderdenkmal
Bergwerk
Radfahrer
Schule
Fischröll

Breitbandausbau im Rahmen des Breitbandförderprogramm

Der Freistaat Bayern möchte über das freigegebene Breitbandförderprogramm den Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen der nächsten Generation (NGA-Netze ) mit Übertragungsraten von mindestens 30 MBit/s im Download fördern.

In der Vergangenheit hat die Gemeinde Sommerkahl bereits am bayerischen Förderverfahren teilgenommen, allerdings wird das Verfahren angesichts der noch verfügbaren Mittel noch einmal durchlaufen.

Hiermit wäre es möglich die Gebiete die durch den bereits ergangenen Ausbau nicht mit mindestens 30 Mbit/s versorgten Gebiete noch anzubinden.

 

Das Bayerischer Förderfahren läuft bis September 2018, weshalb sich die Gemeinde Sommerkahl dazu entschlossen hat unter Nutzung dieses Förderprogramms die Erhöhung der verfügbaren Bandbreiten schnellstmöglich umsetzen.

 

Den aktuellen Stand des Förderverfahrens erfahren Sie unter den dem Punkt "Aktuelles" sowie auf den Seiten http://breitband.regensburg-it.de/sommerkahl.

Abgeschlossenes Breitbandausbauverfahren

Verfahrensschritt 1 bis 3 der BbR

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netzte der nächsten Generation, NGA-Netze) an.

Die Gemeinde Sommerkahl hat am 27.09.2013 ein Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Aufgrund technischer Änderungen wurde das Erschließungsgebiet nochmals gändert. Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen, Freiberuflern, Dienstleistern und Gewerbetreibenden gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.

Darüber hinaus verspricht sich die Gemeinde Sommerkahl mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der außerhalb der Erschließungsgebiete liegenden Anschlüsse von Privathaushalten und Unternehmer.

Die Gemeinde Sommerkahl will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie verschiedene Verfahrensschritte sukzessive abzuarbeiten. Im ersten Schritt ist der Bedarf nach Hochgeschwindigkeitsinternet im Gemeindegebiet festzustellen.
Unternehmen in der Gemeinde Sommerkahl sind nun aufgefordert, ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis 18.11.2013 zu melden. Hierfür haben wir ein Formular vorbereitet.

Ansprechpartner hier sind Herr Eich, Herr Babo und Frau Ledergerber von der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1 in 63825 Schöllkrippen, Telefon 06024/6735-23, Telefax 06024/6735-920 oder per E-Mail.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

Gemeinde Sommerkahl, 15.10.2013
Albin Schäfer
1. Bürgermeister

Kumulationsgebiet Sommerkahl Gesamt

Kumulationsgebiet Sommerkahl Detailansicht Ost

Kumulationsgebiet Sommerkahl Detailansicht Mitte

Kumulationsgebiet Sommerkahl Detailansicht West

Formular Bedarfsabfrage

Verfahrensschritt 4 der BbR

Veröffentlichung des Ergebnisses der Ist- und Bedarfsermittlung für die Gemeinde Sommerkahl und Beginn der Markterkundung

Die Unternehmen im Kumulationsgebiet Sommerkahl haben ihren Bedarf gemeldet.

Der Freistaat Bayern fördert mit dem Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm, den schrittweisen Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream (Geschwindigkeit aus dem Internet zum Teilnehmer) und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Geschwindigkeit vom Teilnehmer ins Internet).

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft nachgewiesen haben, muss stets realisierbar sein.

Ergebnisse der Bedarfsermittlung
Die Bedarfsermittlung hat ergeben, dass 8 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. 32 weitere Unternehmen benötigen eine Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s. Die Betriebe liegen alle im vorläufigen Kumulationsgebiet. Die genaue Lage kann aus der Übersichtskarte entnommen werden.

Übersichtskarte

Aktuelle Breitbandversorgung
Die Ermittlung der aktuellen Versorgung mit Breitbanddiensten hat ergeben, dass der gemeldete Bedarf im vorläufigen Kumulationsgebiet nicht gedeckt werden kann.

Das Ergebnis der Ermittlung der Versorgung mit Breitbanddiensten ist dokumentiert.

Aktuelle Versorgung

Gemeinde Sommerkahl, 27.11.2013
Albin Schäfer
1. Bürgermeister

Verfahrensschritt 5 der BbR

Markterkundungsverfahren
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Sommerkahl gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Kumulationsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde Sommerkahl ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Gemeinde Sommerkahl bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen, ob sie:

ohne finanzielle Beteiligung Dritter, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im vorläufigen Kumulationsgebiet anbieten werden

bzw.

Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im vorläufigen Kumulationsgebiet anbieten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir um Zusendung eines verbindlich unterschriebenen detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, bis spätestens 03.01.2013.

Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, damit auf Nachfrage die Gemeinde dies kontrollieren kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten verbindlichen Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei Frau Schnabel oder Herrn Eich, Tel: 06024 6735-53 oder per Mail.

Gemeinde Sommerkahl, 27.11.2013
Albin Schäfer
1. Bürgermeister

Verfahrensschritt 6 der BbR

Ergebnis der Markterkundung

Die Markterkundung, ob Netzbetreiber im Erschließungsgebiet Sommerkahl in den kommenden drei Jahren einen Ausbau der Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream bzw. mindestens 25 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream ohne finanzielle Beteiligung Dritter durchführen werden, wurde gemäß Bekanntmachung vom 27.11.2013 durchgeführt. Die Veröffentlichung erfolgte in der Zeit vom 29.11.2013 bis 03.01.2014 auf der Gemeindehomepage www.gemeinde-sommerkahl.de und durch Verlinkung mit dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet-in-bayern.de.

Es wird festgestellt, dass kein Betreiber eines elektronischen Kommunikationsnetzes ein Angebot abgegeben hat. Die Markterkundung blieb erfolglos.

Die Bundesnetzagentur wurde gleichzeitig um Stellungnahme zur möglichen Vorabregulierung gebeten.

Gemeinde Sommerkahl, 09.01.2014
Albin Schäfer
1. Bürgermeister

Bestätigung Markterkundung

Verfahrensschritte 7 bis 9 der BbR

Ermittlung, ob die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln (einschließlich der Vorabregulierung) befriedigt werden kann und Anfrage an die Bundesnetzagentur

Die Gemeinde Sommerkahl hat am 16.12.2013 um Stellungnahme zur möglichen Vorabregulierung durch die Bundesnetzagentur im Rahmen der Förderung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Höchgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie - Nr. 4.1.2 und 4.1.3 BbR) gebeten.

Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 07.01.2014 können Sie hier unten einsehen und herunterladen.

Gemeinde Sommerkahl, 09.01.2014
Albin Schäfer
1. Bürgermeister

Anfrage Bundesnetzagentur vom 16.12.2013

Stellungnahme Bundesnetzagentur vom 07.01.2014

Verfahrensschritt 10 der BbR

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet Sommerkahl

Die Gemeinde Sommerkahl führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 4.3 der Breitbandrichtlinie durch.

Der 1. Bürgermeister der Gemeinde Sommerkahl hat am 14.01.2014 die Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet Sommerkahl ausgefertigt. Den Text der Bekanntmachung können Sie hier einsehen und herunterladen.

Die Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht. Teilnahmeanträge sind bis zum 26.02.2014 einzureichen.

Gemeinde Sommerkahl, 14.01.2014
Albin Schäfer
1. Bürgermeister

Bekanntmachung Auswahlverfahren

Verfahrensschritt 11 der BbR

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet "Sommerkahl" im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).

Der Gemeinde Sommerkahl lag innerhalb der Angebotsfrist ein Angebot von einem zum Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Unternehmen vor.

Der Gemeinderat Sommerkahl hat am 25.04.2014 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt. Es ist beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und die formelle Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Unterfranken) liegen vor.


Sommerkahl, 10.06.2014
Albin Schäfer
1. Bürgermeister

Verfahrensschritt 12 der BbR

Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Sommerkahl hat am 24.07.2014 den Zuwendungsbescheid durch Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht bekommen.

Sommerkahl, den 26.08.2014
Albin Schäfer
1. Bürgermeister

Verfahrensschritt 13 der BbR

Stellungnahme der Gemeinde Sommerkahl bezgl. der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinier - BbR)

Die Gemeinde Sommerkahl bestätigt, dass der Bundesnetzagentur vor Abschluss des Kooperationsvertrages mit dem ausgewählten Netzbetreiber der endgültige Entwurf des Vertrags über den Ausbau und Betrieb von Breitbandinfrastruktur schriftlich und vollständig am 22.04.2014 zur Stellungnahme übermittelt wurde (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Die Bundesnetzagentur hat binnen der gesetzten Frist von fünf Wochen zum Entwurf des Kooperationsvertrages Stellung genommen. Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur ist für die Gemeinde Sommerkahl verbindlich und der Kooperationsvertrag wurde diesbezüglich durch die Gemeinde Sommerkahl angepasst.

Sommerkahl, den 26.08.2014
Albin Schäfer
1. Bürgermeister

Stellungnahme der Gemeinde zum Kooperationsvertrag

Verfahrensschritt 14 der BbR

Veröffentlichung des Fördersteckbriefs

Bürgermeister Albin Schäfer hat für die Gemeinde Sommerkahl am 18.09.2014 den vom Breitbandmanager Günter Lieb (Bayerisches Breitbandzentrum) zusammen mit dem Breitbandpaten erstellten Fördersteckbrief für das Erschließungsgebiet Sommerkahl, unterzeichnet.

Die Veröffentlichung auf der Gemeindehomepage erfolgt am 06.10.2014.

Den Fördersteckbrief können Sie sich hier anschauen.

Veröffentlichung der Abschließenden Projektbeschreibung

Die Veröffentlichung auf der Gemeindehomepage erfolgte am 12.04.2016.

Die Projektbeschreibung können Sie sich hier anschauen.

Kontakt

Schulstraße 12
63825 Sommerkahl
06024 1760
06024 637591
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben

Volltextsuche

Bilderslidershow starten Bilderslidershow beenden