Bald Stellplatzsatzung in Schöllkrippen
Main-Echo Pressespiegel

Bald Stellplatzsatzung in Schöllkrippen

Gemeinderat: Geplante Regelung soll sich an »Mustergemeinden« orientieren
SCHÖLLKRIPPEN  Der von ei­nem Bau­herrn ge­wünsch­te Neu­bau zwei­er Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser mit ins­ge­s­amt 16 Wohn­ein­hei­ten gab den Aus­schlag: Bür­ger­meis­ter Marc Ba­bo (CSU) be­rich­te­te un­se­rem Me­di­en­haus, dass die Markt­ge­mein­de Sc­höllkrip­pen ei­ne Stell­platz­sat­zung er­las­sen will.

Sie soll bis zur nächsten Ratssitzung am 13. Dezember ausgearbeitet und dem Gremium zur Beratung vorgelegt werden.

Orientieren soll sich die Satzung für Schöllkrippen an den Stellplatzsatzungen, die es beispielsweise für Alzenau, Karlstein, Kleinostheim, Mömbris und Waldaschaff gibt und die Ratsmitglied Mike Steigerwald (FW) sozusagen als Mustersatzungen in einer früheren Bauausschusssitzung vorgeschlagen habe.

Anlass war laut Rathauschef, dass gemäß Bauordnung pro Wohneinheit ein Stellplatz geschaffen werden müsste. Bei den geplanten 16 Wohneinheiten wären das 16 Stellplätze. In der Realität besitze ein Haushalt aber meist mehr als ein Auto, so dass die Platzsituation in der Marktgemeinde eher als schwierig zu bezeichnen sei.

In der neuen Stellplatzsatzung soll daher unter anderem die Anzahl der Stellplätze pro Wohneinheit festgelegt werden. Angedacht sei, dass bei Wohnungen unter 50 Quadratmeter ein Stellplatz reiche, während bei größeren Wohnungen zwei Stellplätze ausgewiesen werden müssten. Festgelegt werden soll aber auch die Größe der Stellplätze, da die heutigen Autos teilweise deutlich größer seien als früher.

Der Ablösebetrag - das ist die Summe, die ein Bauherr für einen notwendigen, aber nicht vorhandenen Stellplatz zahlen muss - werde ebenfalls in der neuen Satzung festgeschrieben. Dieser Betrag liege bei den genannten »Mustergemeinden« bei 5000 bis 10.000 Euro je nicht vorhandenem Stellplatz. »Wir werden uns wohl im oberen Bereich bewegen«, kündigte Babo an.

01.12.2021
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