VG Schöllkrippen (Druckversion)
Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 08.06.2017

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Wilhelminenstraße“ der Gemeinde Sommerkahl

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

In der Zeit vom 24.11.2016 bis 09.01.2017 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 17.02.2017 beschlussmäßig behandelt. Aufgrund der Beschlüsse war eine Überarbeitung des Planentwurfes i. d. F. vom 01.11.2016 erforderlich.

In der Sitzung am 26.05.2017 hat der Gemeinderat Sommerkahl den überarbeiteten Planentwurf i. d. F. vom 28.04.2017, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, sowie den Grünordnungsplan i. d. F. vom 28.04.2017 mit Begründung, den Umweltbericht i. d. F. vom 28.04.2017 sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) gebilligt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die parallele öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB beschlossen.

Der überarbeitete Änderungsentwurf i. d. F. vom 28.04.2017 bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, sowie der Grünordnungsplan i. d. F. vom 28.04.2017 mit Begründung, der Umweltbericht i. d. F. vom 28.04.2017 sowie die artenschutzrechtliche Prüfung (saP) liegen in der Zeit vom 19.06.2017 bis einschließlich 21.07.2017 im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, -Bauamt-, Ebene 4, Altbau Zi.-Nr. 42, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen sind verfügbar und liegen mit aus:

  • Umweltbericht mit folgendem Inhalt:

    1.1 Anlass des Umweltberichtes
    1.2 Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes
    1.3 Berücksichtigung umweltrelevanter Ziele aus vorliegenden Fachplanungen

    2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
    2.1 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand
    2.1.1 Morphologie, Geologie, Boden, Altlasten
    2.1.2 Wasser
    2.1.3 Klima/Luft
    2.1.4 Arten der Lebensgemeinschaften, biologische Vielfalt
    2.1.5 Landschaftsbild/Erholung
    2.1.6 Menschliche Gesundheit, Bevölkerung
    2.1.7 Kultur- und Sachgüter
    2.1.8 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes

    3. Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung (Prognose)

    4. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich
    4.1 Vermeidung
    4.2. Ausgleich

    5. Alternative Planungsmöglichkeiten

    6. Zusätzliche Angaben
    6.1 Methodik
    6.2 Maßnahmen zur Überwachung

    7. Zusammenfassung

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 28.04.2017

  • Grünordnungsplan 1 – Bestandsplan mit Bewertung der Schutzgüter

  • Grünordnungsplan 2 – Bestandsplan mit Bewertung der geplanten Nutzung, Ableitung der Beeinträchtigungsintensität

Während der Auslegungsfrist kann jedermann den Planentwurf nebst Begründung einsehen und Stellungnahmen zu dem Planentwurf nebst Begründung schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Diese Bekanntmachung sowie die oben genannten Unterlagen sind entsprechend des neu gefassten § 4 a Abs. 4 BauGB zusätzlich im Internet eingestellt. Da ein zentrales Internetportal des Landes, über welches der Abruf der Unterlagen ermöglicht werden soll, derzeit noch in Bearbeitung ist, sind die Daten auf der Homepage der Gemeinde Sommerkahl während des in der Bekanntmachung genannten Zeitraums öffentlich abrufbar.

Sommerkahl, 01.06.2017

gez. Albin Schäfer
1. Bürgermeister

http://www.gemeinde-sommerkahl.de//buerger-rathaus/aktuelles/sommerkahl-aktuell