Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Feuerwehreinsatz, Erhebung von Kostenersatz

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

Beschreibung

Kostenersatz kann verlangt werden

  • für Einsätze im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst, bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraft-, Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, veranlasst war, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen,
  • für sonstige Einsätze im technischen Hilfsdienst, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen,
  • für aufgewendete Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben,
  • für Einsätze, die durch eine vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Gefahr veranlasst waren,
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr oder bei Falschalarmen, die durch eine private Brandmeldeanlage ausgelöst wurden,
  • wenn ein Sicherheitsdienst einen Notruf trotz fehlender Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes weitergeleitet hat und keine Tätigkeit zur unmittelbaren Rettung oder Bergung von Menschen erforderlich war,
  • für das Ausrücken einer alarmierten Feuerwehr zu einem Einsatz, für den die Gemeinden der eingesetzten Feuerwehren die Aufwendungen ersetzt verlangen können, deren eigenes Tätigwerden aber nicht erforderlich geworden ist,
  • für Sicherheitswachen.

Kostenpflichtig ist grundsätzlich der Verursacher der Gefahr oder der sonst zur Gefahrenbeseitigung Verpflichtete, darüber hinaus z. B. wer Sicherheitswachen der Feuerwehr in Anspruch genommen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Falschalarmierung ausgelöst hat.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
+49 6024 6735-0
+49 6024 6735-99
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 02.08.2023

Kontakt

Schulstraße 12
63825 Sommerkahl
06024 1760
06024 637591
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
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