Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Vergabeplattform, Abgabe von digitalen Angeboten für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen

Sie können Vergabeunterlagen und Angebote über die Vergabeplattform vergabe.bayern.de rechtsgültig und vertraulich über das Internet versenden.

Beschreibung

Über die Vergabeplattform „www.vergabe.bayern.de“ wickeln die Bayerische Staatsbauverwaltung, die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung, der Verband der Ländlichen Entwicklung sowie zahlreiche bayerische Kommunen sämtliche Vergabeverfahren elektronisch ab. Grundlage für die Verfahren sind bei Bauleistungen die Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB-A bzw. VOB-A EU), bei Liefer-, gewerblichen und freiberuflichen Dienstleistungen oberhalb des EU-Schwellenwertes die Vergabeverordnung (VgV) und bei Liefer- und gewerblichen Dienstleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO).

Unternehmen haben die Möglichkeit, kostenfrei nach Bekanntmachungen zu öffentlichen Vergabeverfahren zu recherchieren und sich die Vergabeunterlagen in digitaler Form über das Internet auf ihre Rechner zu laden. Die Bearbeitung von Formularen und Leistungsverzeichnissen erfolgt mit Ausfüllhilfen, Prüfroutinen und Hinweisen zu etwaigen Formfehlern.

Durch die Vergaberechtsreform im April 2016 können Firmen ihre digitalen Angebote – mit Ausnahme von Verfahren VS-VOB/A und VS-VgV – auch in Textform abgeben, die elektronische Signatur wird dadurch weitestgehend entbehrlich. Unternehmen, die ein digitales Angebot abgegeben haben, können im Anschluss an die Öffnung der Angebote die Niederschrift auf der Vergabeplattform einsehen.

Die Vergabeplattform steht für Unversehrtheit, Vertraulichkeit und Echtheit der Daten und für ein Arbeiten ohne Medienbrüche. Dadurch werden die Vergabeverfahren noch sicherer, transparenter und nachvollziehbarer. Alle übertragenen Daten sind durch die notwendigen organisatorischen und technischen Sicherheitsmaßnahmen vor einem Zugriff durch unberechtigte Personen geschützt. Alle relevanten Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik werden eingehalten und regelmäßig von BayernCERT überprüft und zertifiziert.

Online Verfahren

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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 09.02.2024

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