Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Bayerische Ehrenamtskarte, Beantragung

Bürgerinnen und Bürger können auf Antrag die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren.

Beschreibung

Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Sie drückt die Wertschätzung für Ihren täglichen Einsatz im Ehrenamt aus, der besonders anerkannt und belohnt werden soll. Zum Beispiel durch:

  • attraktive Preisenachlässe von großen Marken und Herstellern
  • Vergünstigungen bei Eintrittspreisen staatlicher Einrichtungen wie Museen, Burgen, Schlösser und der Seenschifffahrt
  • Vergünstigungen beim Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z. B. Theatern, Freizeitparks)
  • Rabatte und Nachlässe bei kommunalen Einrichtungen und privaten Anbietern, wie z. B. Schwimmbäder, Apotheken, Friseure oder Gastronomiebetrieben.
  • überregionale Verlosungen zur Teilnahme an exklusiven Veranstaltungen (z.B. Preisverleihungen, Neujahrsempfängen oder dem Ehrenamtskongress)

Die Bayerische Ehrenamtskarte kann über die eigene Landkreis- oder Stadtgrenze hinaus bei allen Akzeptanzpartnern der sich beteiligenden Landkreise / kreisfreien Städten eingesetzt werden.

Die blaue Ehrenamtskarte ist ab ihrer Ausstellung 3 Jahre gültig. Die goldene Ehrenamtskarte hat eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer.

Weiterführende Informationen sind über „Weiterführende Links“ aufrufbar.

Voraussetzungen

  • Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in der Sie wohnen oder sich ehrenamtlich engagieren, hat die Ehrenamtskarte eingeführt.
  • Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die
    • sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder
    • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder
    • aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA), oder
    • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder
    • als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, oder
    • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).
  • Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten
    • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten,
    • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) für eine mindestens 25-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben,
    • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren, und
    • Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

Verfahrensablauf

Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag erteilt. Sie können sie beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes beantragen. Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt muss die Ehrenamtskarte eingeführt haben.

Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die Ehrenamtskarte neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.

Landkreise und kreisfreie Städte, die die Ehrenamtskarte einführen wollen, wenden sich an das Zentrum Bayern, Familie und Soziales.

Fristen

Die blaue Ehrenamtskarte kann nur von aktuell aktiven Ehrenamtlichen beantragt werden. Für in der Vergangenheit liegendes Engagement kann keine Ehrenamtskarte ausgestellt werden.

Die blaue Ehrenamtskarte gilt ab ihrer Ausstellung 3 Jahre in Verbindung mit der Vorlage eines amtlich gültigen Ausweises (Personalausweises, Reisepass, Führerschein). Das Ablaufdatum ist auf der Karte aufgedruckt.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung über den Umfang Ihrer ehrenamtlichen Arbeit Bestätigung des Vereins / der Organisation in dem / der Sie sich engagieren über den Umfang Ihrer ehrenamtlichen Arbeit.

Kosten

keine

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 10.03.2024

Kontakt

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63825 Sommerkahl
06024 1760
06024 637591
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