Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Konversionsmanagement, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern unterstützt Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte bei der Umsetzung von Projekten zur Bewältigung des Konversionsprozesses nach militärischen Standortschließungen.

Beschreibung

Zweck

Der Freistaat Bayern unterstützt die Umsetzung von Projekten durch Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte. Dadurch sollen die sozioökonomischen Auswirkungen der bestehenden und ehemaligen Standorte der Bundeswehr und der US-Streitkräfte ausgeglichen werden. Die Projektförderung soll damit zur Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in Bayern beitragen. Zudem sollen regionale Netzwerke ausgebaut und flexible, maßgeschneiderte Lösungen für die Herausforderungen vor Ort entwickelt und umgesetzt werden.

Gegenstand

Gefördert werden innovative, regionale Projekte in fünf zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung:

  • Demografischer Wandel
  • Wettbewerbsfähigkeit
  • Siedlungsentwicklung
  • Regionale Identität
  • Klimawandel

Zuwendungsempfänger

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die rechtsfähigen öffentlichen oder privatrechtlichen Träger von in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingerichteten Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern. Bei bestehenden Standorten der Bundeswehr und der US-Streitkräfte kommt eine Förderung nur in Betracht, wenn die Militärpräsenz vor Ort mit erheblichen sozioökonomischen und infrastrukturellen Herausforderungen für die Region verbunden ist.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie externe Beratungs- und Serviceleistungen. 

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

Die Regelförderung für Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte beträgt grundsätzlich maximal 150.000 EUR pro Projektjahr.
Sonderförderungen für Projekte zum Thema Flächensparen mit einem maximalen Förderbetrag von 50.000 EUR pro Projektjahr und bei gravierenden wirtschaftlichen Umbrüchen (Sonderförderung Transformationsprozesse) mit einem maximalen Förderbetrag von 150.000 EUR pro Projektjahr sind möglich.

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich zwischen 50% und 90%, je nach dem räumlichen Wirkungskreis des Projektes.

Voraussetzungen

Wesentliche Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erforderlichkeit, dass die Militärpräsenz vor Ort mit erheblichen sozioökonomischen und infrastrukturellen Herausforderungen für die Region verbunden ist und dass die umzusetzenden Förderprojekte im direkten Kontext zu diesen Auswirkungen stehen
  • Übereinstimmung der Projekte mit den Festlegungen aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern und den einschlägigen Regionalplänen
  • Übereinstimmung der Projekte mit vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien
  • Abstimmung der Projekte mit vorhandenen Entwicklungsinitiativen
  • Beitrag der Projekte zu einer querschnittsorientierten Regionalentwicklung
  • Entwicklung und Durchführung der Projekte durch die Regionale Initiative
  • Zuwendungsfähige Mindestausgaben von mehr als 10.000 Euro je Projekt und mehr als 25.000 Euro je Antrag
  • Sicherung der Gesamtfinanzierung
  • Vorliegen eines Evaluationskonzepts für jeden Bewilligungszeitraum
  • Durchführung eines Beratungsgesprächs mit Vertretern des zuständigen Fachreferats des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und den zuständigen Beauftragten für Regionalmanagement und regionale Initiativen bei der jeweiligen Bezirksregierung vor Antragstellung
  • Antragstellung unter Verwendung der Musterformulare

Verfahrensablauf

Beratung

Die Vorabstimmung von Projektideen erfolgt gemeinsam mit den Beauftragten für Regionalmanagement und Regionalen Initiativen bei den Bezirksregierungen und dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Rahmen eines Beratungsgespräches. Bei grundsätzlicher Förderfähigkeit des Vorhabens erfolgt die Ausarbeitung eines Antragsentwurfs durch die Regionale Initiative.

Antragstellung

Der abgestimmte Antrag ist postalisch in zweifacher Ausfertigung und digital beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie einzureichen sowie digital bei der zuständigen Bezirksregierung.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligung ist die jeweilige Bezirksregierung. Der Bewilligungszeitraum für die Projektumsetzung beträgt maximal drei Jahre.

Förderabwicklung

Die zuständige Regierung übernimmt die fachliche Begleitung der Projektumsetzung. Zur Dokumentation des Projektfortschritts ist einmal jährlich eine Lenkungsgruppensitzung einzuberufen. Darüber hinaus sind Sachstandsberichte zum Projektfortschritt vorzulegen. Die Verwendungsnachweisprüfung wird ebenfalls durch die Regierung durchgeführt.

Hinweise

Eine Förderung ist nicht möglich, wenn für die Maßnahme andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden (keine Doppelförderung). Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fristen

Anträge auf Förderung können innerhalb des Geltungszeitraums der Förderrichtlinie Landesentwicklung (01.01.2021 – 31.12.2023) ohne besondere Fristen gestellt werden. 

Erforderliche Unterlagen

  • Handlungskonzept
  • Formdatenblätter zu Projekten und Finanzierung
  • Subventionserklärung

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 25.03.2024

Kontakt

Schulstraße 12
63825 Sommerkahl
06024 1760
06024 637591
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
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