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Neuigkeiten

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Erstelldatum01.12.2025

Bebauungs- und Grünordnungsplan "Feuerwehrhaus - Grünabfallplatz"; Gemeinde Sommerkahl

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Sommerkahl hat in seiner Sitzung vom 27.08.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan "Feuerwehrhaus - Grünabfallplatz“ beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Feuerwehrhaus - Grünabfallplatz"; Gemeinde Sommerkahl wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Geltungsbereich, Ziele und Zwecke des Bebauungs- und Grünordnungsplanes:
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Teilgrundstücke Fl. Nrn. 1011, 7906, 7907, 7920, 7927, 7928, 7929, 7930 und 7931, Gemarkung Sommerkahl.

Mit dem Bebauungs- und Grünordnungsplan soll eine Gemeinbedarfsfläche für ein neues Feuerwehrhaus sowie eine Sondergebietsfläche für den neuen Standort des Grünabfallplatzes ausgewiesen werden.

Verfahrensart:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes hat aufgrund des Entwicklungsgebotes (§ 8 Abs. 2 BauGB) im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erfolgen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Regelverfahren gemäß §§ 3 - 4 a BauGB durchgeführt. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Frühzeitige Beteiligung der Bürger:
In der öffentlichen Sitzung am 24.09.2025 hat der Gemeinderat Sommerkahl den seitens des Bauatelier Richter-Schäffner, Aschaffenburg ausgearbeiteten Planentwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Feuerwehrhaus - Grünabfallplatz"; Gemeinde Sommerkahl i. d. F. vom 18.09.2025 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Träger öffentlicher Belange und Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Öffentlichkeit kann den Planentwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Feuerwehrhaus - Grünabfallplatz"; Gemeinde Sommerkahl i. d. F. vom 18.09.2025 nebst Begründung in der Zeit  

von Montag, den 01.12.2025 bis einschließlich Freitag, den 09.01.2026

im Internet auf der Homepage der Gemeinde Sommerkahl unter https://www.gemeinde-sommerkahl.de/startseite einsehen oder über das „zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern“ unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/  abrufen.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, Ebene 4, Foyer Bauamt (Altbau) während der allgemeinen Dienststunden einzusehen. Hinweis: Der Eingang des Verwaltungsgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen ist barrierefrei. Das Foyer des Bauamtes ist über einen Aufzug erreichbar.

Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe von Stellungnahmen an die E-Mail-Adresse: schaeffner-architekturbuero@t-online.de

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist neben der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen Nr. 24  vom 27.11.2025 auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Sommerkahl und ergänzend über das „zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern“ unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar.

Datenschutz:
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens behandelt die Gemeinde Sommerkahl und die Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen personenbezogene Daten vertraulich und verarbeitet diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Nähere Informationen zu den Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO können Sie dem Dokument „Datenschutzhinweise – Beteiligungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung“ entnehmen.

Sommerkahl, den 24.11.2025

gez.
Albin Schäfer
1. Bürgermeister