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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Erstelldatum01.12.2025
4. Änderung zum Flächennutzungsplan „Feuerwehrhaus – Grünabfallplatz“, „Bergäcker - Erweiterung“, Gemeinde Sommerkahl
Der Gemeinderat Sommerkahl hat in seiner Sitzung am 27.08.2025 für die Grundstücke Flur Nrn. 1011, 5937, 5938, 5942, 5943, 5944, 5945, 5946, 5947, 6205, 6206, 7776, 7777, 7778, 7906, 7907, 7920, 7927, 7928, 7929, 7930 und 7931 Gemarkung Sommerkahl die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Sondergebietes für ein Feuerwehrhaus und Verlegung des Grünabfallplatzes sowie die Erweiterung des Baugebietes „Bergäcker“ beschlossen.
Der Änderungsbeschluss zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehrhaus - Grünabfallplatz“, „Bergäcker - Erweiterung“ der Gemeinde Sommerkahl wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Geltungsbereich, Ziele und Zwecke der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Grundstücke Fl. Nrn. 1011, 5937, 5938, 5942, 5943, 5944, 5945, 5946, 5947, 6205, 6206, 7776, 7777, 7778, 7906, 7907, 7920, 7927, 7928, 7929, 7930 und 7931, Gemarkung Sommerkahl.
Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes soll in den Bereichen „Bergäcker“ der Fl.-Nrn. 7776, 7777 und 7778 anstelle der Flächen für die Landwirtschaft ein Allgemeines Wohngebiet dargestellt werden. Zudem wird der Flächennutzungsplan in den Bereichen des neu geplanten Feuerwehrhauses und Grünabfallplatzes der Teilflächen Fl.-Nrn. 1011, 7906, 7907, 7920, 7927, 7928, 7929, 7930 und 7931 geändert. Anstelle von Grün- und Wohnbauflächen soll hier eine Gemeinbedarfs- und Sondergebietsfläche dargestellt werden. Darüber hinaus wird die bestehende Erweiterungsfläche für ein geplantes Wohngebiet „Südlich Wilhelminenstraße“ in den Bereichen der Fl.-Nrn. 5942, 5943, 5944, 5945, 5946, 5947, 6205 und 6206 sowie Teilflächen 5937 und 5938 geändert und als Fläche für Landwirtschaft anstelle der Fläche für ein geplantes allgemeines Wohngebiet dargestellt.
Verfahrensart:
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gleichzeitig mit der Aufstellung der Bebauungs- und Grünordnungspläne "Feuerwehrhaus - Grünabfallplatz" sowie „Bergäcker – Erweiterung“gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Frühzeitige Beteiligung der Bürger:
Der seitens des Bauatelier Richter-Schäffner, Aschaffenburg ausgearbeitete Planentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehrhaus - Grünabfallplatz“, „Bergäcker – Erweiterung“, Gemeinde Sommerkahl i. d. F. vom 25.08.2025 nebst Begründung wurde in der öffentlichen Sitzung am 24.09.2025 seitens des Gemeinderates Sommerkahl gebilligt.
Weiterhin wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Öffentlichkeit kann den Planentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehrhaus - Grünabfallplatz“, „Bergäcker – Erweiterung“ Gemeinde Sommerkahl i. d. F. vom 25.08.2025 nebst Begründung in der Zeit
von Montag, den 01.12.2025 bis einschließlich Freitag, den 09.01.2025
im Internet auf der Homepage der Gemeinde Sommerkahl einsehen oder über das „zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern“ unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ abrufen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, Ebene 4, Foyer Bauamt (Altbau) während der allgemeinen Dienststunden einzusehen. Hinweis: Der Eingang des Verwaltungsgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen ist barrierefrei. Das Foyer des Bauamtes ist über einen Aufzug erreichbar.
Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur elektronischen Abgabe von Stellungnahmen an die E-Mail-Adresse: schaeffner-architekturbuero@t-online.de
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist neben der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen Nr. 24 vom 27.11.2025 auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Sommerkahl und ergänzend über das „zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern“ unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar.
Datenschutz:
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens behandelt die Gemeinde Sommerkahl und die Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen personenbezogene Daten vertraulich und verarbeitet diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Nähere Informationen zu den Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO können Sie dem Dokument „Datenschutzhinweise – Beteiligungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung“ entnehmen.
Sommerkahl, den 24.11.2025
gez.
Albin Schäfer
1. Bürgermeister


