Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google Ireland Limited
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Statistiken im Baugewerbe, Übermittlung von Daten

Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Baugewerbe bestimmte Daten übermitteln.

Beschreibung

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

Das betrifft:

  • Baubetriebe des Bauhauptgewerbes sowie Baubetriebe anderer Unternehmen – jeweils ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger
  • Unternehmen des Baugewerbes

Je Betriebs- oder Unternehmensart sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmte Daten in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls folgende Daten zu Ihrem Betrieb oder Unternehmen übermitteln:

  • die tätigen Personen
  • die Arbeitsstunden
  • die Lohn- und Gehaltssummen
  • den Umsatz
  • die Investitionen
  • den Material- und Wareneingang

Voraussetzungen

Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für:

  • Baubetriebe des Bauhauptgewerbes sowie Baubetriebe anderer Unternehmen – jeweils ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger
  • Unternehmen des Baugewerbes

Verfahrensablauf

Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

  • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem IDEV-Fragebogen entnehmen.
  • Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das Online-Meldeverfahren IDEV zu nutzen.
    • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
  • Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.

Fristen

Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

Bearbeitungsdauer

Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.

Für die Bearbeitung des Fragebogens benötigen Sie je nach Größe des Unternehmens oder Betriebs in der Regel zwischen 10 Minuten und 2 Stunden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Online Verfahren

Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 27.10.2023

Kontakt

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63825 Sommerkahl
06024 1760
06024 637591
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