Abfallrecht, Vollzug
Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Beschreibung
Die Grundlagen der Abfallwirtschaft in Deutschland hat der Bund im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt.
Für die vom Bund im KrWG und den ausführenden Verordnungen nicht geregelten Bereiche der Abfallwirtschaft sowie zur Ausführung und Ergänzung der vom Bund getroffenen Regelungen haben die Länder eigene Abfallgesetze erlassen. In Bayern ist hier das Bayerische Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) heranzuziehen.
Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt.
Die Zuständigkeiten in Bayern im Bereich der Abfallentsorgung sind in der Abfallzuständigkeitsverordnung geregelt (siehe „Weiterführende Links“) und liegt grundsätzlich bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte).
Die Zuständigkeit der Regierungen umfasst u.a. die folgenden Punkte:
- Beratung der Landratsämter und kreisfreien Städte hinsichtlich des Vollzugs des KrWG und der auf Grund des KrWG erlassenen Verordnungen (z. B. Altfahrzeugverordnung, Altholzverordnung, etc.)
- Aufsicht über die Landratsämter und kreisfreien Städte im Bereich des Abfallrechts
- Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Ausnahmen von der Überlassungspflicht von Sonderabfällen an die GSB Sonderabfallentsorgung-Bayern GmbH für ganz Bayern (die Regierung von Oberbayern ist bayernweit zuständig)
- Zustimmung zur Abfallwirtschaftssatzung, soweit durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfälle von der Entsorgung ausgeschlossen werden sollen
- Zustimmung, falls durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Abfälle im Einzelfall von der Entsorgung ausgeschlossen werden sollen
- Entscheidung über Widersprüche gegen Abfallgebührenbescheide.
Rechtsgrundlagen
- Abfallzuständigkeitsverordnung (AbfZustV)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz – BayAbfG)
- Liste der geltenden abfallwirtschaftlichen Regelungen in Bayern, Deutschland und EU
- Satzungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften
- Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV)
Weiterführende Links
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