Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan „Wilhelminenstraße“ der Gemeinde Sommerkahl
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB
Mit Schreiben vom 02.06.2017 wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe ihrer Stellungnahme bis spätestens 21.07.2017 aufgefordert. Parallel hierzu fand in der Zeit vom 19.06.2017 bis 21.07.2017 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung am 21.08.2017 beschlussmäßig behandelt. Aufgrund der Beschlüsse war eine Überarbeitung des Planentwurfes i. d. F. vom 28.04.2017 erforderlich.
Folgende Ergänzungen/Änderungen wurden vorgenommen:
- die Ergänzung der Legende hinsichtlich der Forderungen bzw. Anregungen des Landratsamtes Aschaffenburg, Referat Wasser- und Bodenschutz sowie der Forderungen/Anregungen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg
- die Korrektur der farblichen Darstellung hinsichtlich der privaten Grünfläche des Grundstücks Fl.Nr. 5936
- die Streichung der Festsetzung unter Nr. 9 „Gestaltung der Gemeinschaftsanlagen“, dass Parabolantennen unzulässig sind
- Anpassung des Grünstreifens im Bereich des gemeindlichen Grabens Fl.Nr. 5928 entsprechend des tatsächlichen Verlaufes der Abwasserleitung aus der Wasseraufbereitungsanlage und die daraus resultierende Anpassung des angrenzenden Baugrundstückes (Verlegung des Garagenstandortes auf die gegenüberliegende Grundstücksseite).
Die geänderten und ergänzten Planteile sind sowohl im Planentwurf, als auch in der Begründung farblich (magenta) kenntlich gemacht und beschrieben.
In der Sitzung am 27.10.2017 hat der Gemeinderat Sommerkahl den überarbeiteten Planentwurf i. d. F. vom 24.08.2017, bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Grünordnungsplan, dem Umweltbericht i. d. F. vom 28.04.2017 sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) gebilligt.
Gleichzeitig wurde beschlossen, den geänderten/ergänzten Planentwurf i. d. F. vom 24.08.2017 nebst Anlagen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 4 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen. Es wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Der überarbeitete Änderungsentwurf i. d. F. vom 24.08.2017 bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Grünordnungsplan der Begründung, dem Umweltbericht i. d. F. vom 28.04.2017 sowie der artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) liegen in der Zeit vom
20.11.2017 bis einschließlich 22.12.2017
im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, -Bauamt-, Ebene 4, Altbau Zi.-Nr. 42, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen sind verfügbar und liegen mit aus:
• Umweltbericht mit folgendem Inhalt:
1.1 Anlass des Umweltberichtes
1.2 Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes
1.3 Berücksichtigung umweltrelevanter Ziele aus vorliegenden Fachplanungen
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand
2.1.1 Morphologie, Geologie, Boden, Altlasten
2.1.2 Wasser
2.1.3 Klima/Luft
2.1.4 Arten der Lebensgemeinschaften, biologische Vielfalt
2.1.5 Landschaftsbild/Erholung
2.1.6 Menschliche Gesundheit, Bevölkerung
2.1.7 Kultur- und Sachgüter
2.1.8 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
3. Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung (Prognose)
4. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich
4.1 Vermeidung
4.2. Ausgleich
5. Alternative Planungsmöglichkeiten
6. Zusätzliche Angaben
6.1 Methodik
6.2 Maßnahmen zur Überwachung
7. Zusammenfassung
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 28.04.2017
- Grünordnungsplan 1 – Bestandsplan mit Bewertung der Schutzgüter
- Grünordnungsplan 2 – Bestandsplan mit Bewertung der geplanten Nutzung, Ableitung der Beeinträchtigungsintensität
Während der Auslegungsfrist kann jedermann den Planentwurf nebst Begründung einsehen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Stellungnahmen zu den geänderten und/oder ergänzten Teilen im Planentwurf nebst Begründung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können. Die geänderten und ergänzten Planteile sind sowohl im Planentwurf, als auch in der Begründung farblich (magenta) kenntlich gemacht und beschrieben.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Diese Bekanntmachung sowie die oben genannten Unterlagen sind entsprechend des neu gefassten § 4 a Abs. 4 BauGB zusätzlich im Internet eingestellt. Da ein zentrales Internetportal des Landes, über welches der Abruf der Unterlagen ermöglicht werden soll, derzeit noch in Bearbeitung ist, sind die Daten auf der Homepage der Gemeinde Sommerkahl während des in der Bekanntmachung genannten Zeitraums öffentlich abrufbar.
Sommerkahl, 06.11.2017
gez. Albin Schäfer
1. Bürgermeister
Bebauungsplan "Wilhelminenstraße" - Begründung
Bebauungsplan "Wilhelminenstraße" - Planzeichnung
Bebauungsplan "Wilhelminenstraße" - Grünordnungsplan 1
Bebauungsplan "Wilhelminenstraße" - Grünordnungsplan 2
Bebauungsplan "Wilhelminenstraße" - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
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